Ab dem 1. Juli 2023 beginnt eine neue Frist für den Verkauf von Eigentumsurkunden durch den Notar, insbesondere für den Verkauf von Wohnungen. Danach können diejenigen, die möchten, die Urkundentransaktion, den Verkauf und die Übertragung beim Notar durchführen, insbesondere den Hauskauf und -verkauf.
Das Muster der Eigentumsurkunde und andere Dokumente werden den Notaren über das Grundbuchinformationssystem der Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster übermittelt. Falls die relevanten Dokumente der Immobilie fehlen, werden diese Dokumente von den Notaren über das TAKBİS-System angefordert und die fehlenden Dokumente werden von der Grundbuchdirektion an das System übertragen.